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   BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01   

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https://dejure.org/2001,15685
BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15685)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15685)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 B 25.01 (https://dejure.org/2001,15685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsumfang bei Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen und Darlegungsumfang bei Divergenzrüge - Voraussetzungen und Darlegungsumfang bei Aufklärungsrüge - Bankguthaben der Kassenärztlichen Vereinigung nach Vollendung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 9.95

    Offene Vermögensfragen: Forderungsuntergang nach Überführung eines Kontoguthabens

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01
    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 7 C 9.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 31) scheidet schon wegen mangelnder Übereinstimmung der für die miteinander zu vergleichenden Entscheidungen maßgeblichen Rechtsvorschriften aus.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Beschwerde herangezogenen und von ihr missverstandenen Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 9.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 31) entschieden hat, führte die im Wege einer Enteignung durchgeführte Auflösung eines Kontoguthabens und Abführung in den Staatshaushalt der DDR zu einem Erlöschen der Forderung des bisherigen Vermögensinhabers und damit zu einem Wegfall des zurückverlangen Vermögenswerts, weil die kontoführende Bank mit der Abführung des Guthabens an den Staatshaushalt der DDR an den Berechtigten geleistet hat und damit die Forderung untergegangen ist.

    In solchen Fällen sind im Vermögensrecht zugunsten privater Geschädigter keine Rückübertragungsansprüche, sondern äußerstenfalls Entschädigungsansprüche in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 a.a.O.); für das Vermögenszuordnungsrecht kann dann im Hinblick auf die öffentliche Restitution nichts anderes gelten.

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01
    Hierzu hätte es der Benennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01
    Hierzu hätte es der Benennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BGH, 20.01.1998 - XI ZR 144/97

    Enteignung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands auf

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 3 B 25.01
    Sollte es richtig sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands für das Gebiet der SBZ bzw. DDR nicht untergegangen (aufgelöst worden) und sie auch nicht hinsichtlich der in Rede stehenden Forderungen enteignet worden ist, wie die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 20. Januar 1998 - XI ZR 144/97 - behauptet hat, ist nicht erklärbar, wie die Forderungen aus der Zeit vor 1943 gegen einige Banken Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV bzw. öffentliches, zuordnungsfähiges Vermögen von Rechtsträgern im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV geworden sein könnten.
  • BVerwG, 30.10.2003 - 3 B 95.03

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Hinreichende Bezeichnung einer

    Dabei hat die Vorinstanz zu Recht den Einwand der Klägerin zurückgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 27. Juni 2001 (- BVerwG 3 B 25.01 -), auf den die Beschwerde ihre Rüge stützt, das Gegenteil verlautbart.
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